Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
zum Diesel-Partikelfilter
In den vergangenen Monaten
berichteten die Medien nahezu
regelmäßig über hohe Feinstaubwerte
in deutschen Innenstädten, drohenden
Fahrverboten,
Kennzeichnungsverordnung und die
steuerliche Förderung für Fahrzeuge
mit Partikelfilter. Doch im
Mediendschungel verlor man schnell
die Übersicht, dabei ist das Thema
gerade für die betroffenen
Dieselfahrer von großer Wichtigkeit.
Um Ihnen einen klaren Überblick
zu verschaffen, haben wir Ihre
häufigsten Fragen zusammengefasst
und liefern die jeweiligen Antworten
gleich mit. HJS bietet eben immer
die ideale Lösung.
Themen:
Fragen und Antworten:
Gilt die
steuerliche Förderung für leichte
Nutzfahrzeuge und Wohnmobile?
Nein die steuerliche Förderung gilt
aktuell nur für PKW´s.
Darf ich mit
dem Motorrad in die Stadt?
Motorräder und Trikes brauchen keine
Plakette für die Fahrt in die
Umwelt-Zone. Das gilt auch für
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
land- und forstwirtschaftliche
Zugmaschinen, Fahrzeuge zur
medizinischen Betreuung, Polizei,
Militär, Feuerwehr und
Fahrzeugdienste mit Behinderte,
Behinderte mit
Schwerbehindertenausweis dürfen
ebenfalls fahren.
Ich habe von
einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge
in den Innenstädten gelesen! Bin ich
mit meinen PKW ohne Partikelfilter
davon betroffen?
Gesundheitsschädlicher Feinstaub
soll europaweit bekämpft werden.
Nach der EU-Luftreinhalterichtlinie
1999/30/EU sind die Städte und
Gemeinden seit diesem Zeitpunkt
durch EU- und Bundesrecht gehalten,
die Einhaltung strenger Grenzwerte
für Partikel (PM10) durch
Maßnahmenpläne sicherzustellen.
Diese Maßnahmenpläne können auch
verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie
zeitlich limitierte Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge, vorsehen. Hiervon
können Pkw ohne Partikelfilter
betroffen sein.
In welchen
Städten wird es Fahrverbote geben?
Die Anzahl der Fahrverbote wird
stetig steigen. Vorwiegend sind es
aber die Großstädte, die gewisse
Straßen sperren.
Was kosten
Verstöße?
Nach Aussage vom ADAC muss mit einem
Bußgeld von 40 Euro gerechnet
werden, falls man in einer
Verbotszone ohne nötige Plakette
erwischt wird. Zudem soll es einen
Punkt in Flensburg geben.
Was machen
Fahrer aus dem Ausland?
Nach unserem Kenntnisstand müssen
sich auch ausländische Autofahrer
eine Plakette für die Umweltzone
besorgen. Bedeutet: Mit Hilfe der
Fahrzeugpapiere ist die
Schadstoffklasse zu ermitteln.
Wer kümmert
sich um die Eintragung in die
Fahrzeugpapiere und um die
PM-Plakette?
Im Regelfall kann der Fahrzeughalter
selbst den Eintrag bei der
Zulassungsstelle vornehmen lassen.
Die Unterlagen werden mit dem Filter
zur Verfügung gestellt.
Wer weist die
Verbotszonen aus?
Die Bundesländer müssen in Anlehnung
an die europäische
Luftreinhalteverordnung
Luftreinhaltepläne aufstellen, mit
denen auch lokale
Verkehrsbeschränkungen angeordnet
werden würden. Die Kommunen können
dann exakt festlegen, welche Straßen
oder Regionen in welchem Umfang
befahren werden dürfen. Gebiete mit
erhöhten Feinstaubwerten können-
temporär oder auf Dauer- als so
genannte „Umweltzone“ benannt
werden. Fahrzeuge mit schlechten
Abgaswerten werden in diesen Zonen
mit Fahrverboten rechnen müssen.
Wie erkenne
ich eine Feinstaub-Fahrverbotszone?
Die Umweltzonen werden mit der
Einführung der „Plakettenverordnung“
mit Verkehrsschildern
gekennzeichnet. Ein Zusatzschild
zeigt die zur Zufahrt nötigen
Plakettenfarben. Auch Fahrzeuge aus
dem Ausland brauchen eine Plakette,
wenn sie in Verbotszonen fahren
sollen.
Wo ist die
Plakette am Fahrzeug anzubringen?
Der Aufkleber ist gut sichtbar an
der Innenseite der Windschutzscheibe
anzubringen.
Wo sind die
Plaketten erhältlich und was kosten
sie?
Spätestens mit der Einführung der
Kennzeichnungsverordnung am 1. März
sind die Plaketten bei den
Zulassungsbehörden und in
Werkstätten, wo die
Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt
werden kann, erhältlich. Zwischen
fünf und zehn Euro sollen die
Aufkleber kosten.