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Willkommen beim Original-DPF® City-Filter®,
Wir machen Ihren Diesel-Pkw zum „Nichtraucher”.

Das Filterprinzip- das überzeugt

Alles zum Thema Feinstau

Gesundheitsgefährdung durch Rußpartikel

Hintergrundinformation: EU-Luftreinhaltungsrichtlinie

Wiederverkaufswert steigern

Steuerliche Förderung & Kennzeichnungsverordnung für Pkws

Kennzeichnungsverordnung

Wirkungsweise des City-Filters
FilterplatteSintermetal

Der Original-DPF® City-Filter ist das einzige Nachrüstsystem, das auf echter Rußfiltertechnologie basiert. Durch das von HJS entwickelte Filtersystem auf Sintermetallbasis strömen die Fahrzeugabgase mit den Rußpartikeln vom Motor in das Filtergehäuse ein. Die gasförmigen Bestandteile der Abgase strömen durch die mikroskopischen Poren der Filtertaschen hindurch, die Rußteilchen inkl. der Feinstpartikel werden auf der Oberfläche zurückgehalten und lagern sich auf den einzelnen Filtertaschen ab.

Der Original-DPF® City-Filter bietet aufgrund seiner einzigartigen Bauweise und des eingesetzten Materials weit reichende Vorteile gegenüber herkömmlichen Partikelminderungssystemen. Die robuste Bauart, die große Hitzebeständigkeit und die sehr hohe Rußspeicherfähigkeit bieten ideale Voraussetzungen zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Der Original-DPF® City-Filter ist wartungsfrei und hält ein Autoleben lang.

Bei einer Abgastemperatur von ca. 200° C startet die Regeneration (Reinigung) des Filters. Das mit Hilfe des Oxidationskatalysators gebildete Stickstoffdioxid (NO2) trifft auf den abgelagerten Ruß an den Filtertaschen. Dabei werden die Rußpartikel oxidiert und abgebaut; das NO2 wird auf Stickstoff (NO) reduziert. Durch diesen sich ständig wiederholenden chemischen Prozess regeneriert sich der Original-DPF® City-Filter kontinuierlich von selbst.

Der wartungsfreie Original-DPF® City-Filter ist Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Der Filter benötigt keine Sensorik, Elektronik oder Zugaben von Additiven. Der Original-DPF® City-Filter ist in Deutschland TÜV geprüft und besitzt die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis.

   
Was ist Feinstaub?
Staub ist in seiner natürlichen Form ein Bestandteil unserer Luft und kommt vorwiegend in Prozessen der Industrie, bei Verbrennungsprozessen sowie im Straßenverkehr vor. Der Durchmesser der Staub- Partikel (PM-Particulate Matter) reicht von einigen Nanometern (nm) bis hin zu 100 Mikrometer (µm).

Als Feinstaub gelten Schwebepartikel, die bis zu zehn Mikrometer groß sind. In einem Kubikmeter Luft dürfen im Tagesdurchschnitt nur 50 Mikrogramm Feinstaub enthalten sein. Dieser Wert darf nach einer EU-Richtlinie an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Der Beitrag zur Belastung variiert von Ort zu Ort. Ein Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2005 sagt aus, dass der grobe Durchschnitt der innerörtliche Belastung folgende Ursachen hat:

  1. ca. 50% aus der Emission von Dieselfahrzeugen (LKW, Kleinlaster, Bussen und Pkw)
  2. ca. 25% aus dem, was der Verkehr aufwirbelt (Abriebe von Reifen, Bremsen und Straßenbelag)
  3. ca. 25% durch ferntransportierte Partikel (wie z. B. Mineralstäube)
Insbesondere in Ballungsgebieten und Städten bestehen erhebliche Probleme, die vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Die Reduktion von Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist deswegen dringend erforderlich.

Gesundheitsgefährdung durch Rußpartikel
Dieselmotoren ohne Filter stellen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Gesundheitsrisiko dar. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der amerikanischen Umweltbehörde EPA wird Ruß aus Dieselmotoren inzwischen für 5% aller Erkrankungen der oberen Atemwege verantwortlich gemacht. Die im Dieselruß enthaltenen Partikel können über die Lunge in die Blutbahnen und ins Gewebe gelangen. Damit sind nicht nur die Atemwege sondern auch alle anderen Organe gefährdet.

 

Die Lösung: Original-DPF® City-Filter

Mit dem Original-DPF® City-Filter bieten wir das Filtersystem für die Nachrüstung, das sicher die geforderten Grenzwerte einhält und die benötigte Umweltentlastung bietet.

Hintergrundinformation: EU-Luftreinhaltungsrichtlinie

Seit dem 01.01.2005 gilt die EU-Luftqualitätsrichtlinie/EU-Luftreinhaltungsrichtlinie die regelt, dass bestimmte Feinstäube in der Luft, wie etwa Russpartikel, definierte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Die Städte und Gemeinden dürfen die von der EU vorgegebenen Tagesgrenzwerte nur an 35 Tagen im Jahr überschreiten. Andernfalls können die Einwohner ihre Stadt verklagen. Zudem drohen sogar Bußgeldzahlungen an die EU.

Um die EU-Vorgaben zu erfüllen, könnte so manche Kommune gezwungen sein, ihre Innenstadt für Pkw und Lastwagen zu sperren. Nach der beschlossenen Kennzeichnungsverordnung drohen Diesel ohne Partikelfilter bei hohen Feinstaubwerten ärgerliche Fahrverbote.

In immer mehr Großstädten wie Berlin, Düsseldorf, London, Madrid und München etc. überschreiten die Belastung der Luft gegenwärtig die EU-Grenzwerte. Straßensperrungen für Fahrzeuge mit hohen Rußemissionen werden teilweise bereits umgesetzt.

Abgase Partikel-Angriffssorte City-Filter

Wiederverkaufswert steigern

Hat das Fahrzeug einen Rußpartikelfilter?

Machen Sie Ihre eigene Rechnung auf

Aufgrund der öffentlichen Feinstaub- Diskussion wird diese Frage immer häufiger gestellt. Das zeigt auch die unabhängige Studie von Eurotax Schwacke, die aufgrund der hohen Nachfrage an Diesel-fahrzeugen mit Filter einen höheren Wiederverkaufswert errechnet hat.

Nach Auswertung der Eurotax Schwacke Liste steigert sich der Wert des Fahrzeuges durchschnittlich um rund 600 Euro. Mit der steuerlichen Förderung von einmalig 330 Euro und zugleich dem Entgehen der steuerlichen Mehrbelastung, könnten Sie trotz einer Eigenleistung letztlich mit einem satten Plus aus der Nachrüstung gehen (siehe nebenstehende Beispielsrechnung). Laut Eurotas Schwacke wird die Differenz ab April weiter wachsen. Es lohnt sich also an die Umwelt zu denken und nachzurüsten.

 

 

Steuerliche Förderung & Kennzeichnungsverordnung für Pkws

Noch nie war die Nachrüstung mit einem Dieselpartikelfilter für den Pkw- Fahrzeughalter lukrativer als im Jahr 2007. Doch nicht nur aus finanzieller Sicht lohnt sich der Einbau des Original DPF City-Filter, denn Diesel ohne Filter müssen unter Umständen im Rahmen der Kennzeichnungsverordnung mit Feinstaub- Fahrverboten rechnen.

Steuerliche Förderung

  • Start: rückwirkend ab 01. Januar 2006*

  • Laufzeit: bis 31.12.2009

  • Einmalförderung in Höhe von € 330,--

  • Malus: wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz-Steuer von € 1,20 / 100 ccm Hubraum ab 1.April 2007 bis 31.03.2011

* Die steuerliche Förderung wird voraussichtlich im Februar 2007 mit verabschiedet. Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

 

 

Kennzeichnungsverordnung

  • Start: 1. März 2007

  • Gesetzliche Basis zur Erteilung von Fahrverboten

  • Bundesweit einheitliche Regelung der Kennzeichnung von Kfz nach Höhe der Partikelemission

  • Einführung von Umweltzonen zur Beschränkung des Verkehrs

  • Durch farbige Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen ganz oder teilweise ausgenommen werden

  • Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen (Euro 2 bis Euro 4) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen

  • Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Partikel- Schadstoffklasse erreichen.

Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz- Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten.

 

 

 
 
 
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zum Diesel-Partikelfilter
Bei HJS finden Sie immer die passende Lösung
In den vergangenen Monaten berichteten die Medien nahezu regelmäßig über hohe Feinstaubwerte in deutschen Innenstädten, drohenden Fahrverboten, Kennzeichnungsverordnung und die steuerliche Förderung für Fahrzeuge mit Partikelfilter. Doch im Mediendschungel verlor man schnell die Übersicht, dabei ist das Thema gerade für die betroffenen Dieselfahrer von großer Wichtigkeit.

Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, haben wir Ihre häufigsten Fragen zusammengefasst und liefern die jeweiligen Antworten gleich mit. HJS bietet eben immer die ideale Lösung.

Themen:

Fragen und Antworten:

 


Gilt die steuerliche Förderung für leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile?
Nein die steuerliche Förderung gilt aktuell nur für PKW´s.


Darf ich mit dem Motorrad in die Stadt?
Motorräder und Trikes brauchen keine Plakette für die Fahrt in die Umwelt-Zone. Das gilt auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge zur medizinischen Betreuung, Polizei, Militär, Feuerwehr und Fahrzeugdienste mit Behinderte, Behinderte mit Schwerbehindertenausweis dürfen ebenfalls fahren.


Ich habe von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten gelesen! Bin ich mit meinen PKW ohne Partikelfilter davon betroffen?
Gesundheitsschädlicher Feinstaub soll europaweit bekämpft werden. Nach der EU-Luftreinhalterichtlinie 1999/30/EU sind die Städte und Gemeinden seit diesem Zeitpunkt durch EU- und Bundesrecht gehalten, die Einhaltung strenger Grenzwerte für Partikel (PM10) durch Maßnahmenpläne sicherzustellen. Diese Maßnahmenpläne können auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie zeitlich limitierte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, vorsehen. Hiervon können Pkw ohne Partikelfilter betroffen sein.


In welchen Städten wird es Fahrverbote geben?
Die Anzahl der Fahrverbote wird stetig steigen. Vorwiegend sind es aber die Großstädte, die gewisse Straßen sperren.


Was kosten Verstöße?
Nach Aussage vom ADAC muss mit einem Bußgeld von 40 Euro gerechnet werden, falls man in einer Verbotszone ohne nötige Plakette erwischt wird. Zudem soll es einen Punkt in Flensburg geben.


Was machen Fahrer aus dem Ausland?
Nach unserem Kenntnisstand müssen sich auch ausländische Autofahrer eine Plakette für die Umweltzone besorgen. Bedeutet: Mit Hilfe der Fahrzeugpapiere ist die Schadstoffklasse zu ermitteln.


Wer kümmert sich um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und um die PM-Plakette?
Im Regelfall kann der Fahrzeughalter selbst den Eintrag bei der Zulassungsstelle vornehmen lassen. Die Unterlagen werden mit dem Filter zur Verfügung gestellt.


Wer weist die Verbotszonen aus?
Die Bundesländer müssen in Anlehnung an die europäische Luftreinhalteverordnung Luftreinhaltepläne aufstellen, mit denen auch lokale Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden würden. Die Kommunen können dann exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen. Gebiete mit erhöhten Feinstaubwerten können- temporär oder auf Dauer- als so genannte „Umweltzone“ benannt werden. Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten werden in diesen Zonen mit Fahrverboten rechnen müssen.


Wie erkenne ich eine Feinstaub-Fahrverbotszone?
Die Umweltzonen werden mit der Einführung der „Plakettenverordnung“ mit Verkehrsschildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben. Auch Fahrzeuge aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Verbotszonen fahren sollen.


Wo ist die Plakette am Fahrzeug anzubringen?
Der Aufkleber ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.


Wo sind die Plaketten erhältlich und was kosten sie?
Spätestens mit der Einführung der Kennzeichnungsverordnung am 1. März sind die Plaketten bei den Zulassungsbehörden und in Werkstätten, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann, erhältlich. Zwischen fünf und zehn Euro sollen die Aufkleber kosten.